Beobachtung

  • Ein Ausgangsbefund der Herzfunktionen sollte bei Diagnosestellung erfolgen oder spätestens im Alter von sechs Jahren. Die Untersuchungen sollten mindestens ein Elektrokardiogramm (EKG)  und eine Echokardiografie umfassen.
  • Bis zum Alter von ca. zehn Jahren sollte die Herzfunktion mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Ab dann, oder bei Auftreten von Symptomen auch früher, sollte eine vollständige Evaluation der Herzfunktionen in jährlichen Abständen erfolgen. Wenn diese nicht-invasiven Herzuntersuchungen Auffälligkeiten zeigen, sind häufigere Kontrollen, mindestens alle 6 Monate, erforderlich und eine medikamentöse Behandlung sollte eingeleitet werden.

Diese Informationen beruhen auf eine Konsensuspublikation von Januar 2010